Das junge Luchsmännchen, das im Juli 2022 bei Zwiesel im Landreis Regen verwaist aufgegriffen wurde, ist jetzt im Steinwald wiederfreigelassen worden.
Der jetzt halbwüchsige (subadulte) Luchs mit Namen „Mikesch“ soll zur Bestandsstützung im Steinwald beitragen und dort außerdem frisches Blut hineinbringen.
Derzeit leben im Steinwald und Fichtelgebirge vier erwachsene Tiere: drei Weibchen und ein Männchen. Nachdem der aus dem Harz zugewanderte Luchskuder Ivan im Jahr 2020 von einem Jäger erschossen wurde, war nur noch ein Männchen, genannt Finn und Sohn von Ivan, als Fortpflanzungspartner übriggeblieben. Finn ist jedoch mit zwei der drei Weibchen eng verwandt. Sie sind seine Mutter bzw. seine Schwester. Mikesch soll als neues Männchen nun weitere Bruder-Schwester bzw. Mutter-Sohn-Verpaarungen verhindern.
Ob er sein Leben in der freien Wildbahn meistert, wird sich zeigen. Er trägt ein Senderhalsband, das eine fast lückenlose Überwachung ermöglicht.
Nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist die Wiederfreilassung von hilflos, krank oder verletzt aufgegriffenen Luchsen (oder anderen streng geschützten Tierarten) gesetzliche Pflicht: Sie müssen unverzüglich freigelassen werden, sobald sie in der Lage sind sich selbständig zu erhalten.
Es ist erfreulich, dass sich die lokale Jägerschaft der BJV-Kreisgruppe Tirschenreuth für die Wiederfreilassung des jungen Luchskuders im Steinwald ausgesprochen hat. Sie kommt damit in vorbildlicher Weise ihrer Hegeverpflichtung gegenüber dem Luchs nach, welcher als so genannter „Doppelrechtler“ sowohl dem Naturschutzgesetz als auch dem Jagdgesetz unterliegt (als jagdbare, aber ganzjährig geschonte Tierart). Zudem untermauert sie damit erneut das Selbstverständnis des Jagdverbandes als Naturschutzverband.
