Am späten Abend des 27. März wurde ein junger Luchs auf der Bundesstraße B85 im Gemeindegebiet Prackenbach überfahren. Der Autofahrer meldete den Unfall sofort der Polizei und blieb vorbildlich vor Ort bis die Polizeistreife eintraf. Der rd. 10 Monate alte Luchs war wahrscheinlich nicht sofort tot, starb aber innerhalb weniger Minuten am Straßenrand.
Wie bei Verkehrsunfällen mittlerweile üblich, wurde das Tier am nächsten Tag in einer Tierarztpraxis geröntgt, um die Verletzungen am Tierkörper nachvollziehen zu können und mit dem Unfallgeschehen in Einklang zu bringen. Eine radiologische Untersuchung kann auch dazu dienen, eventuelle alte Verletzungen (wie z.B. Beschuss mit Schrot) sichtbar zu machen.
Luchse unterliegen nicht nur dem Bundesnaturschutzgesetz, sondern auch dem Jagdgesetz. Bei toten Luchsen führt das sog. Aneignungsrecht des Jagdpächters dazu, dass ihm das Tier übergeben werden muss – sofern es nicht illegal getötet wurde. Außer den Röngtenaufnahmen und einer äußerlichen Inaugenscheinnahme ist deshalb eine weitere profunde wissenschaftliche Untersuchung des Tieres, z.B. zum Gesundheitszustand oder zur Morphologie/Anatomie, nicht möglich!
